Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen von bima – Bildung & Management im Bereich von Unternehmen (b2b)
Gültig ab: 01. Januar 2020
1. Geltung
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen der bima – Bildung & Management (nachfolgend: bima) gegenüber Unternehmenskunden (nachfolgend: Kunde) im Unternehmensbereich (b2b). Hiervon abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausgeschlossen.
2. Gegenstand der bima – Bildung & Management Dienstleistung
bima unterstützt Unternehmen beim Management von Bildungsprozessen im Rahmen der von ihr zu erbringenden Dienstleistungen. bima ist darüber hinaus berechtigt, Vertragsleistungen durch Dritte ausführen zu lassen.
Die Einsatzbereiche von bima liegen in:
- bima – Coaching
- bima – Akademie
- bima – Thementage
Die konkrete Leistungsbeschreibung und Leistungserbringung wird mit dem Kunden im Rahmen einer mündlichen Auftragsklärung und der schriftlichen Angebotserstellung individuell besprochen und gem. Ziff. 3. vereinbart.
3. Vertragsabschluss
bima legt dem Kunden die vorbesprochene Angebotserstellung vor. Der Kunde bestätigt mit seiner rechtsgültigen Unterschrift bima schriftlich den Auftrag zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung (nachfolgend: Auftrag). Bei Bedarf kann zusätzlich dazu ein Weiterbildungsvertrag zwischen bima und dem Kunden abgeschlossen werden.
4. Vertragslaufzeit, Ausführung der Vertragsleistungen
Die Vertragslaufzeit und die Ausführung der Vertragsleistungen richten sich nach den im Auftrag festgelegten Bestimmungen.
5. Vergütung (Honorar), Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
Die Vergütung richtet sich nach den im Auftrag festgelegten Sätzen oder Pauschalvergütungen zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, in denen auch die Zahlungsmodalitäten geregelt werden.
Die Zahlung erfolgt nach erfolgter Rechnungslegung abzugsfrei auf das von bima anzugebende Konto. Sofern nicht anders im Auftrag geregelt, sind alle Rechnungen innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Im Falle des Zahlungsverzugs schuldet der Kunde Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe.
Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn deren bzw. dessen zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.
5.1. Terminabsage / Ausfallhonorar
Die Absage oder Terminverschiebung einer Coaching-Einheit durch den Kunden ist per E-Mail oder telefonisch möglich. Das Ausfallhonorar beträgt bei Absage einer Terminvereinbarung innerhalb von 5 – 3 Werktagen vor dem vereinbarten Termin 50%, innerhalb von 2 Werktagen oder weniger vor dem vereinbarten Termin 100% des Honorars.
Bei Ausfall eines bima – Coachings wegen Krankheit der bima Coaches oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen besteht kein Anspruch auf Durchführung. Der Kunde wird in diesem Fall, unverzüglich verständigt. Die ausgefallene Coaching-Einheit wird nachgeholt. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen nicht.
6. Teilnahme an Veranstaltungen im Rahmen der bima Akademie und bima Thementage
Die Anmeldung zu Veranstaltungen im Rahmen der bima – Akademie bzw. zu bima – Thementagen erfolgt per E-Mail oder schriftlich bzw. online über die entsprechenden Anmeldeformulare. Die Anmeldung ist verbindlich. Die Teilnehmer erhalten eine Anmeldebestätigung. Bis zum Anmeldeschluss sind Stornierungen kostenfrei. Nach Ablauf der Anmeldfrist sind 50%, innerhalb von 14 Tagen oder weniger vor Veranstaltungsbeginn 100% des Teilnehmerbetrages fällig. Ersatzpersonen können benannt werden.
Bei Ausfall eines Veranstaltungstages wegen Krankheit der bima Coaches oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen besteht kein Anspruch auf Durchführung. Der ausgefallene Veranstaltungstag wird nachgeholt. Der Kunde wird in diesem Fall unverzüglich darüber informiert. Bei ersatzlosem Ausfall eines bima – Thementages erhält der Kunde die bereits gezahlte Teilnehmergebühr in voller Höhe zurück. Weitere Ansprüche des Kunden bestehen darüber hinaus nicht.
7. Medien
Alle von bima erstellten Medien werden nach bestem Wissen erstellt. Treten dennoch Fehler auf, dann werden diese zwischen dem Kunden und bima besprochen und einvernehmlich korrigiert. Eine darüber hinaus gehende Haftung wird grundsätzlich ausgeschlossen. Eine etwaige Haftung gem. Ziff. 11. Haftung bleibt indessen unberührt.
8. Referenzmarketing
Der Kunde erklärt sich bereit das Referenzmarketing von bima zu unterstützen. Dazu wird dem Kunden die Vorgehensweise gesondert erläutert.
9. Pflicht zur Verschwiegenheit
bima verpflichtet sich über alle Unternehmensinterna Stillschweigen zu bewahren. Anonymisierte Informationen dürfen weitergegeben werden.
10. Änderungen von Vertragsbedingungen
Die Vertragsbedingungen werden für eine optimale Leistungserbringung durch beide Parteien eingehalten.
Sollten sich im Verlauf der Zusammenarbeit Vertragserweiterungen ergeben, werde diese inhaltlich und monetär nachverhandelt.
Sind inhaltliche oder organisatorische Veränderungen im Rahmen des vereinbarten Auftrages begründet, dann sind beide Parteien verpflichtet, diese einvernehmlich im Sinne einer erfolgreichen Vertragserfüllung zu regulieren.
Für die Sicherstellung der Teilnehmerzahl ist der Kunde eigenverantwortlich. Eine zu geringe Teilnehmerzahl begründet nicht die Verschiebung eines Termins oder die Herabsetzung des Honorars.
11. Kündigungsausschluss, fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
Während der vereinbarten Vertragslaufzeit/Zeit der Leistungserbringung ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund gem. § 626 BGB oder im Falle der fristlosen Kündigung bei Vertrauensstellung gem. § 627 BGB bleibt hiervon indessen unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Um einer etwaigen vorzeitigen außerordentlichen Kündigung des Dienstleistungsauftrags entgegenzuwirken, verpflichten sich jedoch beide Vertragsparteien bei auftretender Unzufriedenheit in der Zusammenarbeit über diese möglichst frühzeitig zu sprechen und Bedingungen für eine erfolgreiche Weiterarbeit zu schaffen. Kann dennoch die notwendige Arbeitsbeziehung für eine erfolgreiche Leistungserbringung trotz nachvollziehbarer Anstrengungen nicht hergestellt werden, kann der Dienstleistungsauftrag vorzeitig aus wichtigem Grund beendet werden. Dabei gilt in einem solchen Fall für beide Parteien der Grundsatz, eine wirtschaftlich und menschlich vernünftige Vertragsbeendigung zu finden.
12. Haftung, Haftungsausschluss
Die Haftung von bima für vertragliche und außervertragliche Ansprüche wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen (Haftungsausschluss). Im Falle einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verbleibt es jedoch bei der unbeschränkten Haftung. Im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) gilt der Haftungsausschluss jedoch nicht. In diesen Fällen ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Der Haftungsausschluss gilt auch für Mitarbeiter und sonstige von bima in die Vertragsabwicklung eingeschaltete Dritte (Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen).
13. Urheberrecht
Im Rahmen einer Veranstaltung ausgegebene Arbeitsunterlagen und Medien sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne schriftliche Genehmigung des/der Urhebers/Urheberin vervielfältigt werden.
14. Datenschutz
Die an uns übermittelten Daten werden nur zu Zwecken der Vertragsabwicklung gespeichert und verwendet und sind nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt, es sei denn bima ist hierzu gesetzlich verpflichtet.
15. Schriftform
Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Individualabreden im Sinne von § 305b BGB bleiben jedoch hiervon unberührt.
16. Rechtswahl/Gerichtsstand
Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, Sitz von bima.
17. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder unwirksam werdende Bestimmungen durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder unwirksam gewordenen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt auch bei etwaigen Lücken im Vertrag.
18. Inkrafttreten
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von bima treten ab dem 01. Januar 2020 in Kraft und ersetzen die bisher geltenden AGB´s.